Hinweis Kündigung einer Mitgliedschaft im Verein

Ein Austritt aus dem Verein ist gemäß unserer Satzung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der freiwillige Austritt muss schriftlich oder über das elektronische Kündigungsformular des Vereins gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres (also zum 30. Juni oder 31. Dezember) wirksam werden kann. Darüber hinaus ist eine Kündigungsfrist von 7 Kalendertagen einzuhalten.

Das bedeutet: Ihre Kündigung muss spätestens 7 Kalendertage vor dem jeweiligen Halbjahresende beim Vorstand eingegangen sein, um wirksam zu werden.

Das bloße Fernbleiben vom Training, eine Nichtteilnahme am Training oder eine mündliche Mitteilung an die Trainer oder Übungsleiter stellt keine Kündigung im Sinne der Satzung dar. Wir bitten dies zu beachten!

Für weitere Informationen verweisen wir auf die geltende Vereinssatzung.


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